Allgemeine Geschäftsbedingungen – Ing. Bruno Urschitz GmbH

1. Anwendungsbereich

1.1 Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die AGB sind auch unter www.urschitzgmbh.at abrufbar. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht.

1.2 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für das Abgehen vom Erfordernis der Schriftform.

1.3 Die AGB gelten für sämtliche Leistungen, die wir im Zusammenhang mit Transporten, Materiallieferungen, Erdbau- und Abbrucharbeiten erbringen. Soweit die AGB oder andere Vertragsbestimmungen keine besonderen Regelungen enthalten, sind die einschlägigen Ö-Normen, insbesondere die Ö–Normen B2110 (Bauwerksvertragsnorm), B2205 (Erdarbeiten) und B2251 (Abbrucharbeiten) in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Fassung anzuwenden. Weiters gelten die AGB für Transporteure sowie die AGB für Transporteure im Rahmen von Tätigkeiten auf Baustellen.

1.4 Die AGB sind jedenfalls Vertragsbestandteile. Der Kunde bestätigt, dass sämtliche Bestimmungen der AGB vor Vertragsabschluss im Einzelnen ausgehandelt wurden.

2. Angebote

2.1 Unsere Angebote und Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Gleichfalls sind unsere Preislisten stets freibleibend zu verstehen. Wir sind berechtigt, einen Auftrag spätestens acht Tage nach Eingang ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Ein Vertrag kommt erst mit dem Zugang unserer Auftragsbestätigung an den Kunden oder dadurch zustande, dass dem Auftrag tatsächlich entsprochen wird. Ersatzansprüche wegen eines nicht zustande gekommenen Vertrags sind ausgeschlossen.

2.2 Unsere Angebote beruhen auf Informationen, die wir vom Kunden erhalten. Der Kunde haftet für die Richtigkeit der Informationen. Abweichungen und Ergänzungen zum Angebot durch den Kunden werden erst nach unserer schriftlichen Bestätigung gültig. Insoweit bei Änderungen, Ergänzungen oder Zusatzaufträgen und zusätzlichen Leistungen keine ausdrücklichen Preisverhandlungen getroffen werden, gelten dafür die jeweils gültigen Preise laut gesonderter Regiepreisliste als ausdrücklich vereinbart.

2.3 Termine und Leistungsfristen sind unverbindlich und lediglich als Richtwerte anzusehen. Schadenersatzansprüche des Kunden oder ein Rücktritt vom Vertrag wegen der Verschiebung von Terminen und Fristen sind ausgeschlossen.

3. Leistungen

3.1 Der Kunde hat auf eigene Kosten dafür zu sorgen, dass wir alle Baustellen und Arbeitsplätze ohne Einschränkungen erreichen können und ist für die Bereitstellung der Baustelleninfrastruktur verantwortlich.

3.2 Die Kosten für die Reinigung von verschmutzten öffentlichen Straßen, von Zu- und Abfahrtswegen und die Wiederherstellung von Arbeitsflächen und Zufahrten sind vom Kunden zu tragen.

3.3 Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass keinerlei Behinderungen bei Zu- und Abfahrten sowie beim Ab- und Beladen auftreten und haftet für allfällige Mehrkosten. Stehzeiten, die nicht von uns verschuldet wurden, sind mit 100 % des in der jeweils gültigen Regiepreisliste angeführten Stundensatzes pro Stunde Stehzeit zu entgelten. Bei mehr als 24 Stunden dauernder Behinderung kann das Gerät von der Baustelle abgezogen und ein zusätzlicher An- und Abtransport verrechnet werden.

3.4 Soweit für die Leistung behördliche Genehmigungen, Zulassungen oder Abnahmen erforderlich sind, müssen diese vom Kunden auf sein Risiko und seine Kosten rechtzeitig eingeholt bzw. veranlasst werden. Die für die Ausübung erforderlichen Unterlagen sind uns rechtzeitig zu übergeben.
Mit den Lieferungen und Leistungen kann erst nach Vorliegen aller erforderlichen rechtskräftigen Genehmigungen begonnen werden. Werden wir vom Kunden dazu angehalten, vorzeitig mit den Lieferungen und Leistungen zu beginnen, sind wir vom Kunden für alle daraus entstehenden Kosten und Nachteile schadlos zu halten.

3.5 Werden durch die Leistungserbringung Rechte Dritter berührt, hat der Kunde auf seine Kosten das Einvernehmen mit den Berechtigten herzustellen.

3.6 Der Kunde ist verpflichtet, uns über alle Umstände der Leistungserbringung rechtzeitig, vollständig und umfassend zu informieren. Er hat uns insbesondere auf alle möglichen Hindernisse hinzuweisen, die im Zuge der Leistungserbringung auftreten könnten. Der Kunde haftet für alle Folgen, die aus der Verletzung dieser Pflichten entstehen.
Der Kunde trägt in jedem Fall das gesamte Bodenrisiko selbst. Bei Fehlen eines Bodengutachtens, bei Antreffen anderer als im Bodengutachten beschriebener Bodenverhältnisse oder bei gravierender Änderung der Bodenkennwerte sind die daraus resultierenden Mehrkosten zusätzlich abzugelten und angemessene Terminverschiebungen zu akzeptieren. Für den Bestand und für die Grundstücksgrenzen leisten wir keine Gewähr.

3.7 Bei sämtlichen Transporten und Lieferungen geht die Gefahr mit der Be- bzw. Entladung auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn die Transportkosten im Preis inbegriffen sind und unabhängig davon, von wem der Transport durchgeführt wird. Darüber hinaus trägt der Kunde schon vor der Übernahme die Gefahr für unsere Leistungen, und zwar insbesondere für Zerstörung, Untergang, Beschädigung und Diebstahl.

3.8 Unsere Arbeiten umfassen keinerlei Nebenleistungen. Sämtliche Nebenleistungen sind gesondert zu beauftragen und zu vergüten. Bei Änderung des Leistungsumfangs aus Gründen, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, nicht vorhersehbar waren oder aufgrund höherer Gewalt, sind die Mehrleistungen, auch wenn ein Pauschalpreis vereinbart wurde, voll abzugelten.

3.9 Der Kunde ist für die Bereitstellung der Baustelleninfrastruktur auf eigene Kosten verantwortlich und übermittelt rechtzeitig vor Leistungsbeginn sämtliche erforderlichen Informationen. Der Kunde haftet für alle Folgen, die auf unrichtige oder unvollständige Informationen zurückgehen.

4. Ausführungsunterlagen

4.1 Der Kunde übergibt in allen Fällen unaufgefordert sämtliche Unterlagen, die für die Ausführung erforderlich sind. Der Kunde haftet für alle Folgen, die darauf zurückzuführen sind, dass Informationen nicht oder nicht rechtzeitig erteilt werden.

4.2 Einbauten wie Strom-, Gas-, Wasser- und EDV-Leitungen, etc. hat uns der Kunde nachweislich vor Beginn der Arbeiten schriftlich bekanntzugeben. Alle weiteren Einbauten sind ebenfalls schriftlich bekanntzugeben und vom Kunden freizulegen.
Für Schäden, die mangels Information, durch falsche Information und/oder durch nicht ordnungsgemäß markierte Hindernisse entstehen, haften wir nicht.Der Kunde hat uns hinsichtlich diesbezüglicher Ansprüche Dritter schad- und klaglos zu halten.

4.3 Unterlagen, die der Kunde im Zusammenhang mit unserer Leistung anfordert, sind gesondert zu vergüten. Das gilt auch dann, wenn zur Dokumentation aus welchem Grund immer besondere Unterlagen erstellt werden müssen. Der Kunde ist verpflichtet, alle daraus entstehenden Kosten zu ersetzen.

4.4 Der Kunde ist alleiniger Abfallbesitzer und haftet für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften unabhängig von unserer Tätigkeit. Er ist verpflichtet, uns vor Beginn der Arbeiten alle in diesem Zusammenhang relevanten Unterlagen wie Abfallinformation, Gutachten, etc. vorzulegen und uns schriftlich über alle wesentlichen Tatsachen zu informieren.
Ist die Ablagerung von Erdaushub auf einer Bodenaushubdeponie gem. Deponieverordnung nicht möglich, so sind die Mehrkosten nur dann im Angebotspreis enthalten, wenn dafür eigene Positionen im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung ausgepreist wurden.

4.5 Bei Abbrucharbeiten basieren die Preise auf den jeweils vermuteten weiteren Behandlungsmöglichkeiten nach dem Abfallwirtschaftsgesetz. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass die Baurestmassen, die für die vermutete Behandlungsmöglichkeit erforderlichen Kriterien nicht erfüllen, sind die Mehrkosten (Deponierung, Transport zur Deponie, ev. Altlastensanierungsbeitrag) vom Kunden zu tragen.
Werden wir nur mit Abbruch- und gegebenenfalls Zerkleinerungsarbeiten beauftragt, hat der Kunde für die ordnungsgemäße Entsorgung der Baurestmassen zu sorgen. Bei Einbau vor Ort ist eine Beprobung vom Kunden zu veranlassen, ausgenommen, wenn die Probenahme im Auftrag inkludiert ist.

5. Ausführung

5.1 Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass er selbst oder eine zur Annahme der Lieferung bzw. Abwicklung der Baustelle befugte/bevollmächtigte Person bei Anlieferung bzw. Ausführung der Leistung anwesend ist. Die den Lieferschein unterzeichnenden Personen gelten uns gegenüber als zur Abnahme und Bestellung bevollmächtigt. Liegt eine solche Bevollmächtigung nicht vor, haftet der Unterzeichner des Lieferscheins persönlich. Die Aufzeichnungen des Lieferscheins sind auch dann maßgebend, wenn infolge Abwesenheit des Kunden oder seines Bevollmächtigten der Lieferschein nicht unterfertigt wird.

5.2 Der Kunde ist ohne Zustimmung unserer Geschäftsführung nicht berechtigt, unserem Personal Weisungen zu erteilen, die von der Art und Weise oder vom Umfang unserer Leistungen abweichen oder gegen Normen und Richtlinien verstoßen.

5.3 Wir sind nach eigenem Ermessen zum Einsatz von Subunternehmern berechtigt, ohne den Kunden zu informieren. Der Kunde darf ihm bekanntgegebene Subunternehmer nur aus wichtigen Gründen ablehnen, die einen Rücktritt vom Vertrag rechtfertigen würden.

5.4. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche auf den Baustellen tätige Personen die Sicherheitsvorschriften einhalten.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

6.1 Unsere Materialpreise gelten grundsätzlich ab Werk verladen, die Preise für unseren Fuhrpark werden nach tatsächlichem Stundenaufwand in Regie abgerechnet. Für die Verrechnung gelten die Maße und Gewichte laut Lieferschein und Wiegekarte.

6.2 Unsere Kalkulation beruht auf Angaben des Kunden zur Auftragsdurchführung, insbesondere über Bodenverhältnisse, Bauzustand des Abbruchobjektes, etc. Sollten sich die Angaben des Kunden im Zuge der Auftragsdurchführung als unrichtig und/oder unvollständig erweisen und entsteht dadurch ein Mehraufwand, dann ist dieser zuzüglich des Angebotsbetrages durch den Kunden zu ersetzen.

6.3 Leistungsabweichungen jeder Art berechtigen uns zur Festsetzung neuer Preise, und zwar auch für Pauschalpreisvereinbarungen. Das gilt sowohl im Fall von Leistungsänderungen, die auf Anordnungen des Kunden beruhen, als auch bei jeder Störung der Leistungserbringung. Einheitspreise gelten nur bei Beauftragung des gesamten Angebots.

6.4 Sämtliche Preise sind Nettopreise. Dazu kommen die Umsatzsteuer und sämtliche Abgaben, Gebühren und Beiträge wie etwa Landschaftsschutzabgabe und Altlastenbeitrag, die unmittelbar bei der Ausführung unserer Leistung anfallen. Mehrkosten für Nacht-, Feiertags- und Wochenendarbeiten sind in unseren Preisen nicht enthalten und sind jedenfalls vom Kunden separat zu vergüten.

6.5 Sämtliche Rechnungen sind binnen 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Skonto gewähren wir nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Skontofristen verstehen sich ab Fakturendatum. Der jeweilige Rechnungsbetrag muss uns am letzten Tag der Zahlungsfrist gutgeschrieben sein. Ausdrücklich ausgeschlossen ist die Aufrechnung unserer Forderungen mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen.

6.6 Bei Überschreiten des in der Faktura angegebenen Nettozahlungszieles werden bankübliche Verzugszinsen in Anrechnung gebracht. Bei Zahlungsverzug hat der Kunde auch die Kosten der außergerichtlichen Mahnungen zu ersetzen. Die Nichteinhaltung des Zahlungszieles berechtigt uns, den vollen Listenpreis bzw. gewährte Preisnachlässe nach zu verrechnen.

6.7 Bei jeder Zahlungsverweigerung oder der Nichtbezahlung von Teilrechnungen und Rechnungen sind wir berechtigt, von allenfalls bestehenden weiteren Liefer- oder Leistungsverpflichtungen gleich welcher Art ohne Nachfristsetzung zurückzutreten. Das gilt auch dann, wenn sich die Bonität des Kunden verschlechtert.

6.8 Auf sämtliche unserer Lieferungen und Leistungen gilt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser uneingeschränkter Eigentumsvorbehalt als vereinbart, sodass das Eigentum an Materialien und Leistungen erst mit gänzlicher Begleichung des Kaufpreises an den Kunden übergeht.

7. Gewährleistung

7.1 Wir leisten ausschließlich dafür Gewähr, dass der Vertragsgegenstand den Vereinbarungen entspricht.

7.2 Der Kunde hat unsere Lieferungen und Leistungen vor Verwendung/Verarbeitung zu prüfen und uns bei sonstigem Verlust von Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüchen von allfälligen Mängeln unverzüglich und spätestens innerhalb von acht Tagen ab Lieferung bzw. Leistungserbringung der jeweiligen Teil- oder Einzelleistung schriftlich zu rügen. Unterlassene oder zu spät erstattete Mängelrügen schließen unsere Gewährleistung aus.

Für gewöhnlich vorausgesetzte Eigenschaften oder eine bestimmte Eignung übernehmen wir keine Haftung. Ein Mangel liegt insbesondere dann nicht vor, wenn die gelieferten Materialien der Bestellung entsprechen, jedoch für den beabsichtigten Zweck nicht geeignet sind.

8. Schadenersatz

8.1 Wir haften nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden. In allen anderen Fällen trifft uns keine Haftung. Die Beschränkung gilt nicht für Personenschäden.

8.2 Jede Haftung ist betragsmäßig auf die zur Verfügung stehende Versicherungsdeckung beschränkt.

8.3 Wir haften nicht für Schäden, deren Verursacher nicht feststellbar sind, sofern andere Auftragnehmer im Baustellenbereich beschäftigt waren.

8.4 Wir haften nicht für Schäden, die wegen Weisungen des Kunden oder Anordnungen Dritter, in welcher Form immer, entstanden sind.

9. Streitfälle, anwendbares Recht und Gerichtsstand

9.1 Streitfälle über die Leistungserbringung berechtigen uns, die Leistungen einzustellen. Der Kunde kann daraus keine Ansprüche ableiten.

9.2 Es ist österreichisches Recht anzuwenden.

9.3 Sämtliche Streitigkeiten sind vor dem sachlich zuständigen Gericht in Villach auszutragen.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Der Vertrag ersetzt alle mündlichen und schriftlichen Vereinbarungen über den Vertragsgegenstand und enthält die gesamte Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern.

10.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, unsere Forderungen durch Aufrechnung mit Ansprüchen welcher Art auch immer aufzuheben.

10.3 Der Kunde verzichtet darauf, den Vertrag wegen Irrtums oder aus irgendwelchen anderen Gründen anzufechten.

10.4 Der Vertrag geht auf unserer Seite auf jeden Rechtsnachfolger über. Auf Seiten des Kunden kann der Vertrag nur dann wirksam auf einen Rechtsnachfolger übergehen, wenn wir vorher schriftlich zugestimmt haben. Die Zustimmung werden wir nur bei begründeten Bedenken verweigern.

10.5 Der Kunde trägt alle vertraglich nicht geregelten Kosten, Steuern und Gebühren, die im Zusammenhang mit der Errichtung und Durchführung des Vertrags entstehen könnten.

10.6 Die Ungültigkeit, Unzulässigkeit oder Unausführbarkeit einzelner Bestimmungen haben nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrags zur Folge. Die Vertragspartner werden solche Bestimmungen durch eine dem ursprünglichen Zweck möglichst nahekommende Regelung ersetzen.

10.7 Für Verbrauchergeschäfte im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten vorstehende Geschäftsbedingungen mit der Einschränkung, dass Schadenersatz- bzw. Gewährleistungsausschlüsse oder Beschränkungen nur gelten, soweit sie für Verbrauchergeschäfte zulässig sind.

10.8. Wir verarbeiten personenbezogene Daten zur Abwicklung unserer Geschäftstätigkeit. Weitere Informationen unter www.urschitzgmbh.at/Datenschutz.